ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Auftrag und Geltungsbereich
1.1.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integralen Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und der FS Partners AG bzw. einer Gesellschaft des FS Partners Netzwerks (nachfolgend FSP) vereinbarten Beratungsvertrags. Der Beratungsvertrag und die AGB begründen den vertraglichen Auftrag.
1.2. Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit nicht ausdrücklich eine Abweichung davon im Beratungsvertrag schriftlich vereinbart ist. Änderungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung der beiden Parteien.
1.3. Ein Parteiwechsel bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
2. Dienstleistungen der FSP
2.1. Gegenstand des Auftrags sind die im Beratungsvertrag aufgeführten Dienstleistungen.
3. Verantwortung des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die FSP sämtliche für die Durchführung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen und Auskünfte zeitgemäss erhält.
3.2. Der Auftraggeber stellt der FSP eine für die Art der Dienstleistung angemessene IT-Infrastruktur zur Verfügung, die den Zugriff auf die für die Durchführung relevanten Systeme ermöglicht. Der Auftraggeber trägt in diesem Rahmen ebenso die Verantwortung für die Datensicherheit.
4. Arbeitsergebnisse
4.1. Die Arbeitsergebnisse richten sich nach dem Beratungsvertrag.
4.2. Sämtliche Arbeitsergebnisse, die für den Auftraggeber erstellt wurden, gehören dem Auftraggeber zur vereinbarten Verwendung.
4.3. Arbeitsergebnisse der FSP sind zweckgebunden und adressatenorientiert. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber ist ebenso nur im Sinne des ursprünglichen Zwecks zulässig.
4.4. Der Auftraggeber kann die FSP beauftragen Arbeitsergebnisse mit Dritten zu teilen und zu besprechen, beispielsweise mit der Revisionsstelle. Dies erfolgt durch mündliche Einwilligung des Auftraggebers, auf Anforderung von Seiten FSP in Schriftform.
4.5. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet die FSP nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veränderung der Arbeitsergebnisse, entstehen. Der Auftraggeber ersetzt FSP jedwede Schäden, die aufgrund der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit durch den Auftraggeber weitergegebenen oder veröffentlichen Arbeitsergebnissen entstehen.
5. Beizug von Dritten
5.1. Der Auftrag besteht zwischen der FSP und dem Auftraggeber. Die Personen oder Subunternehmer, die massgeblich an der Auftragserfüllung mitarbeiten, werden im Auftrag persönlich genannt.
5.2. FSP kann intern administrative oder auftragsbezogene Arbeiten an ihre eigenen Angestellten übertragen. Die Verantwortung für die Auftragserfüllung verbleibt bei den im Auftrag genannten Personen. FSP gewährt im Falle der Übertragung einzelner Aufgaben den Schutz der Informationen und Daten des Auftraggebers.
5.3. Der Beizug zusätzlicher Berater der FSP in fachlich massgeblicher Weise wird dem Auftraggeber gemeldet und erfordert dessen mündliche schriftliche Zustimmung, auf Anforderung von Seiten FSP in Schriftform.
5.4. Der Beizug von Dritten durch die FSP in Form eines nicht angestellten Subunternehmers erfordert die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.
5.5. Der Auftraggeber hat, soweit gesetzlich zulässig, keine direkten Ansprüche gegen die von der FSP beigezogenen, vom Auftraggeber bestätigten Dritten. Beigezogene Dritte, deren Partner und Mitarbeitende haben ein eigenes Recht, sich auf diese Bestimmung zu berufen, wie wenn sie selbst Partei des Auftrags wären.
6. Geheimhaltung und Datenschutz
6.1. Vorbehältlich der nachfolgenden Bestimmungen behandeln die Parteien diesen Auftrag sowie alle Informationen und Daten, von denen sie aufgrund des Auftrags Kenntnis erhalten, während und nach Beendigung des Auftrags vertraulich. Beide Parteien halten die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebungen jederzeit ein.
6.2. Ausgenommen sind Informationen, die aufgrund einer schriftlichen Einwilligung der berechtigten Partei offengelegt werden dürfen, die öffentlich zugänglich sind, oder die einer Partei unabhängig vom Auftrag bekannt sind.
6.3. Die Parteien dürfen Informationen und Daten offen legen aufgrund:
a. gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften,
b. eines gerichtlichen oder behördlichen Entscheids,
c. von Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsbehörden
d. zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber ihren Versicherern und Rechtsberatern.
6.4. Der Auftragnehmer darf den anderen Partnern der FSP in ihrer Funktion Informationen und Daten zu folgenden Zwecken offenlegen:
a. Qualitätskontrolle, Risikomanagement und Verfahren zur Annahme von Kunden und Aufträgen
b. interne Berichterstattung, und
c. Pflege von Kundenbeziehungen
6.5. Die FSP darf Informationen und Daten im Rahmen der Auftragserfüllung weiter-geben:
a. an beigezogene, vom Auftraggeber bestätigte Dritte, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterliegen;
b. an andere Parteien, wie beispielsweise die Revisionsstelle, wenn dies vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern mündlich oder schriftlich gewünscht wird.
6.6. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die FSP Informationen und Daten des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeitenden im Sinne von Art. 3 Bst. e des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) bearbeitet. Die FSP trifft angemessene Vorkehrungen bezüglich Geheimhaltung und Datenschutz.
9. Haftung
9.1. Die FSP erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Der Auftragnehmer haftet nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Die Haftung beschränkt sich auf den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden des Auftraggebers, den die FSP absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die maximale Haftungssumme beschränkt sich hierbei auf 50% des Auftragshonorars, maximal CHF 50’000. In keinem Fall ist der Auftragnehmer für besondere Schadensansprüche, indirekte und/oder Folgeschäden verantwortlich. Jede weitere Haftung aus diesem Auftrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2. Ein unmittelbarer Schaden ist der FSP durch den Auftraggeber innert 15 Tagen nach Kenntnis schriftlich zu melden, ansonsten der Schadenersatzanspruch verwirkt ist. Dabei sind folgende Informationen an die FSP zu richten:
- Datum des Schadensereignisses
- Art und Grund des Schadens
- Schadenssumme
9.3. Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt in jedem Fall binnen Jahresfrist nach Kenntnis des Schadens, spätestens 12 Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
10. Elektronische Kommunikation, Datentransfer und Systemzugriff
10.1. Während der Dauer des Auftrags sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Wege zu kommunizieren und Daten zu transferieren.
10.2. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden sollen (z.B. Passwortschutz, Verschlüsselung), sind diese im Beratungsvertrag ausdrücklich festzuhalten.
10.3. Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Parteien jegliche Haftung für Schäden ab, die im Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation, Datentransfer und zur Verfügung gestellten Systemzugriffen entstehen.
11. Beendigung des Auftrags
11.1. Die FSP darf zur Einhaltung ihrer Aufbewahrungspflichten eine Kopie der relevanten Unterlagen wie beispielsweise Verträgen, Abrechnungen und der Zeiterfassung auf dem jeweiligen Auftrag behalten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von in diesem Rahmen aufbewahrten Daten.
11.2. Unter Vorbehalt von Ziff. 11.1. verpflichtet sich die FSP, nach Beendigung des Auftrages alle vom Auftraggeber erhaltenen schriftlichen und/oder auf andere Weise aufgezeichneten Informationen, einschliesslich sämtlicher angefertigter Kopien, unverzüglich an den Auftraggeber auszuhändigen oder in angemessener Frist zu vernichten oder zu löschen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Auf den Auftrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftrag ist Herisau/AR, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.